Batterieverordnung
Unsere Preisangaben enthalten bereits das gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungspfand von 7,50€.
Hinweis zur Batterieverordnung:
- Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gemäß § 6 Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet.
- Starterbatterien können dem Verkäufer unentgeltlich zurückgegeben werden. Dies kann aufgrund der Gefahrgutverordnung nur an Verkaufstellen des Verkäufers erfolgen (Kein Versand).
- Endverbraucher haben bei Kauf einer neuen Starterbatterie ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 zu hinterlegen. Dieses Pfand wird bei Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet.
- Die Rückgabe gebrauchter Starterbatterien ist direkt in unserer Verkaufstelle (Tiegelstrasse 2-4, 26689 Apen) oder in einer öffentlichen Annahmestelle möglich.
Die Rückgabe der gebrauchten Batterie auf unserem Lieferschein/Rechnung quittieren und abstempeln lassen und an uns einsenden.
Wir erstatten Ihnen den Pfandbetrag auf das von ihnen angegebene Konto.
- Starterbatterien enthalten Blei und müssen gesondert entsorgt werden. Batterien gehören nicht in den Hausmüll!
- Altbatterien enthalten Säure und dürfen daher nicht per Post oder Paketdienst versandt werden.